Allgemeine Geschäftsbedingungen für landwirtschaftliche Maschinen, Geräte und Bedarfsgegenstände 

1. Angebote der Thomas Gruber KG sind freibleibend. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind nur annähernd und unverbindlich. Zwischenverkauf behält sich die Firma Thomas Gruber KG vor. 

 

2. Rücktrittsrecht 

Die Firma Thomas Gruber KG behält sich das Recht vor, in Fällen höherer Gewalt, bei von der Firma Thomas Gruber KG nicht zu vertretenden, nicht vorhersehbaren und nicht durch zumutbare Aufwendungen zu beseitigenden Leistungshindernissen, sowie bei von der Firma Thomas Gruber KG nicht zu vertretendem Fehlschlagen der Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. 

 

3. Lieferfrist 

Bei den seitens der Firma Thomas Gruber KG genannten Lieferfristen handelt es sich um Circa-Fristen. Für alle durch höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung sowie ohne nachweisbares Verschulden der Firma Thomas Gruber KG entstandenen Verzögerungen, Nichtbelieferungen und Beschädigungen haftet die Firma Thomas Gruber KG nicht. Sofern die Thomas Gruber KG die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchsten bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche und Leistungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug der Firma Thomas Gruber KG beruht auf deren zumindest grober Fahrlässigkeit. 

 

4. Versand 

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch bei etwaiger frachtfreier Liefe-rung oder kostenfreier Montage. Verlade-, Fracht- und Zollspesen gehen zu Lasten des Käufers. Eine Transportversicherung durch die Firma Thomas Gruber KG erfolgt nicht. Eine solche Versicherung hat gegebenenfalls der Käufer auf seine Kosten abzuschließen. 

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen 

Die Preise verstehen sich, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ab Werk. Ersatz- und Zubehörteile werden gesondert berechnet, wenn sie nicht ausdrücklich im Kaufvertrag aufgeführt sind. Liegt zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, werden etwa erfolgte Arbeitskosten-, Material- und Kostenerhöhungen in gleicher Höhe an den Kunden weiterberechnet. Mehrwertsteuererhöhungen werden immer unabhängig von obiger Frist in gleicher Höhe an den Kunden weiterberechnet. Der Kaufpreis ist rein netto ohne Abzüge und bei Lieferung sofort zur Zahlung fällig. Zahlung hat an die Firma Thomas Gruber KG zu erfolgen. Vertreter sind nur bei Vorlage besonderer schriftlicher Vollmacht, ausgestellt von der Firma Thomas Gruber KG, inkassoberechtigt. Im Falle des Verzuges hat der Käufer, der Unternehmer ist, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Für die auf die Erstmahnung folgende Mahnung wird von der Firma Thomas Gruber KG eine Mahnpauschale in Höhe von 5,00 € erhoben, für jede weitere Mahnung wird eine Mahnpauschale in Höhe von 10,00 € erhoben. Dem Käufer bleibt ausdrücklich vorbehalten, den Nichteintritt eines Schadens oder die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. Bei Vereinbarung von Ratenzahlung wird der gesamte Kaufpreis sofort zu Zahlung fällig, wenn der Käufer mit einer Rate in Verzug kommt. Das Gleiche gilt, wenn über das Vermögen des Käufers oder bei Handelsgesellschaften über das Vermögen des persönlich haftenden Gesellschafters ein Insolvenzverfahren beantragt oder über Grundstücke des Käufers die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung angeordnet wird, sowie im Fall von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Käufer. Die Thomas Gruber KG kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer falsche Angaben bezüglich seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat, oder wenn eine wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen eingetreten ist. Insbesondere bei Pfändungs- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Käufer und bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen, dies unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt der Ankauf von Gebrauchtmaschinen oder die Rücknahme von Gebrauchtmaschinen durch die Firma Thomas Gruber KG nach den Händlereinkaufspreisen der jeweils aktuellen Schwacke-Liste. Bei Maschinen, die nicht in der Schwacke-Liste aufgeführt sind, gilt die Bewertung eines von der Firma Thomas-Gruber KG zu beauftragenden vereidigten Sachverständigen. Falls die Firma Thomas Gruber KG vom Kunden ein Gerät ankauft, übernimmt die Firma Thomas Gruber KG für etwaige im Inzahlungnahme-, Ankaufangebot beschriebenen Mängel die Mangelbeseitigungskosten bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 500,00 €. Darüber hinausgehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden und sind von diesem der Firma Thomas Gruber KG zu erstatten. 

 

6. Verzug des Kunden 

Nimmt der Kunde der Firma Thomas Gruber KG den Kaufgegenstand nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige ab, gerät der Kunde in Annahmeverzug. Im Übrigen gelten für den Annahmeverzug des Kunden die gesetzlichen Vorschriften. Für den Schuldnerverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

 

7. Pauschalierter Schadenersatz 

Soweit der Kunde der Firma Thomas Gruber KG dem Grunde nach zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist, beträgt dieser pauschal 15 % des vereinbarten Nettokaufpreises. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Firma Thomas Gruber KG ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die vorgenannte Pauschale. Der Thomas Gruber KG steht die Geltendmachung eines über der vorgenannten Pauschale liegenden Schadensbetrages zu, sofern sie dem Kunden einen höheren Schaden als die Pauschale nachweist. 

 

8. Haftung bei Mängeln 

Bei Verkauf der Firma Thomas Gruber KG von Gebrauchtmaschinen und sonstigen gebrauchten Sachen an einen Kunden, der nicht Verbraucher ist, sind jegliche Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen. Bei Verkauf von Neumaschinen und sonstigen neuen Sachen an einen Kunden, der nicht Verbraucher ist, ist vereinbart, dass die Verjährungsfrist zur Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn beträgt und dass die Gewährleistungsansprüche des Kunden bei fehlschlagender Nacherfüllung darauf beschränkt sind, den Kaufpreis zu mindern oder nach Wahl des Kunden vom Vertrag zurückzutreten. Vor Geltendmachung der Kaufpreisminderung oder der Erklärung des Kunden vom Kaufvertrag zurückzutreten, steht der Firma Thomas Gruber KG das Recht zur zweimaligen Nachbesserung zu. 

 

9. Haftungsbegrenzung 

Sämtliche in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche des Kunden bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für sonstige Schäden des Kunden, die auf einer grob fährlässigen Pflichtverletzung der Firma Thomas Gruber KG oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma Thomas Gruber KG beruhen. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten ausdrücklich nicht für Kunden, die Verbraucher sind. Ebenso wenig gelten die Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftungsgesetz. 

 

10. Mängelrügen 

Für alle Käufer, die Kaufleute sind, geltend die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB. Andere als offensichtliche Mängel sind ebenfalls unverzüglich und schriftlich nach Kenntnis anzuzeigen. Verluste oder Beschädigungen auf dem Transport sind vom Käufer beim Transporteur zu reklamieren und vor Übernahme der Ware - gegebenenfalls bahnamtlich - bescheinigen zu lassen. 

 

11. Unfallschutz 

Der Käufer wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Maschinen und Geräte vor Inbetriebnahme mit den gesetzlich vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen versehen werden müssen. Verlangt der Käufer Lieferung von Schutzvorrichtungen oder sind die Vorrichtungen bereits vom Hersteller vorgesehen, so erfolgt deren Ausführung nach den Unfallverhütungsvorschriften derjenigen Berufsgenossenschaft, in deren Bezirk die die Firma Thomas Gruber KG beliefernde Fabrik gelegen ist. Der Käufer hat die Bestimmungen der Betriebsanleitung zu beachten und einzuhalten. 

 

12. Betriebsstunden 

Unter Betriebsstunden verstehen die Parteien die auf dem Trommel- bzw. Rotorstundenzähler - soweit vorhanden - ersichtlichen Trommel- bzw. Rotorstunden der Maschine, ansonsten die auf dem Stundenzähler vorhandenen Maschinenstunden. Für die Richtigkeit der auf dem Betriebsstundenzähler von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten angegebenen Betriebsstunden bzw. der angegebenen Kilometerleistung übernimmt die Firma Thomas Gruber KG keine Haftung. 

 

13. Antausch und Ankauf 

Maschinen und Geräte werden von der Thomas Gruber KG nur mit komplettem Normalzubehör und nur riss-, bruch- und schweißfrei angekauft oder angetauscht. Für Gewährleistungsansprüche der Firma Thomas Gruber KG bei Ankauf oder Antausch vom Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 

 

14. Eigentumsvorbehalt 

Die Firma Thomas Gruber KG behält sich das Eigentum an den gelieferten Maschinen und Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und etwaig bis dahin entstandener Rechnungsbeträge für die Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör für den Kaufgegenstand und an ihm vorgenommenen Reparaturen vor. Der Eigentumsvorbehalt der gelieferten Maschinen bleibt solange bestehen, bis sämtliche entstandenen Forderungen der Firma Thomas Gruber KG aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden von dem Kunden beglichen sind. Dies gilt auch soweit ein Bürge die Haftung für die Forderungen der Firma Thomas Gruber KG gegen den Kunden übernommen hat. Bei allen Verfügungen über den Kaufgegenstand tritt der Kunde bereits jetzt alle ihm gegen Dritte zustehenden Ansprüche bis zur Höhe der Forderung der Firma Thomas Gruber KG an die Firma Thomas Gruber KG ab. Ist der unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufgegenstand gegen Feuer versichert, tritt der Kunde bereits jetzt seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bis zur Höhe der offenen Kaufpreisforderung an die Firma Thomas Gruber KG ab. Ohne ausdrückliche Zustimmung ist der Käufer nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren weiter zu veräußern, zu verpfänden oder in anderer Weise darüber zu verfügen. Im Falle der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung verbleibt das Eigentum an der Ware bei der Firma Thomas Gruber KG. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Firma Thomas Gruber KG, jedoch ohne Verpflichtung für diese. Erlischt das Eigentum der Firma Thomas Gruber KG durch Verbindung, wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der eigentlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Firma Thomas Gruber KG übergeht. Der Käufer verwahrt das Eigentum der Firma Thomas Gruber KG unentgeltlich. Ist der Käufer Weiterverkäufer, so tritt er bereits jetzt an die Firma Thomas Gruber KG seine Forderungen aus dem Weiterverkauf ab. Bei Zugriffen Dritter auf die im Eigentum der Firma Thomas Gruber KG stehenden Ware wird der Käufer den Dritten auf das Eigentum der Firma Thomas Gruber KG hinweisen und die Firma Thomas Gruber KG unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist die Firma Thomas Gruber KG berechtigt die unter Eigentums-vorbehalt gelieferte Ware beim Käufer auf Kosten des Käufers abzuholen und in Besitz zu nehmen sowie Abtretung der dem Käufer gegen Dritte zustehender Herausgabeansprüche vom Käufer zu verlangen. 

 

15. Versicherungen 

Der Käufer ist verpflichtet die gekauften Gegenstände auf seine Kosten für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl, Leitungswasserschaden, Hagel und Unfall in voller Höhe zugunsten der Thomas Gruber KG versichert zu halten. Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, ist die Fa. Thomas Gruber KG berechtigt, die jeweilige unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache auf Kosten des Kunden zu versichern. Soweit die Firma Thomas Gruber KG Maschinen vom Kunden ankauft oder antauscht, hat der Kunde den Kaufgegenstand in vorstehend beschriebenem Umfang bis zur Anlieferung bei der Firma Thomas Gruber KG versichert zu halten. 

 

16. Abtretungs-, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht 

Die Abtretung von Rechten an Dritte ist dem Kunden ohne Zustimmung der Firma Thomas Gruber KG nicht gestattet. Gegen Zahlungsansprüche der Firma Thomas Gruber KG kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn es auf dem selben Vertragsverhältnis oder auf einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung beruht. 

 

17. Feldprobe 

a) Voraussetzungen: 

Voraussetzung für die Gewährung eines Feldprobeeinsatzes ist der Abschluss eines rechtswirksamen Kaufvertrages zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Thomas Gruber KG. Lieferungen zu Feldprobebedingungen gelten als vereinbart, wenn die Lieferung zur Feldprobe von der  Firma Thomas Gruber KG oder einem ihrer Vertreter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. 

 

b) Erprobungszeit: 

Das Gerät ist innerhalb von drei Tagen nach Erhalt am vereinbarten Abnahmeort zu erproben, es sei denn, dass anders lautende schriftliche Abmachungen mit der Firma Thomas Gruber KG getroffen wurden. Die Maschine darf in diesem Zeitraum einmal einen halben Tag (= vier Stunden) im Einsatz erprobt werden. Die Ablehnung des Gerätes ist spätestens 2 Tage nach dem Erprobungszeitraum schriftlich und unter Angabe der Gründe zu erklären. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Ablehnung, gilt die Feldprobe als erfolgreich bestanden. Die Firma Thomas Gruber KG ist berechtigt, den Feldprobeeinsatz durch Werksangehörige oder andere Beauftragte durchführen oder überwachen zu lassen. Der Feldprobeeinsatz ist der Firma Thomas Gruber KG mindestens einen Tag im Voraus mitzuteilen. 

 

c) Übernahme: 

Leistet das Gerät die unter üblichen Witterungs- und Einsatzverhältnissen zu erwartenden Funktionen und Ergebnisse, ist es vom Empfänger gemäß Kaufvertrag zu übernehmen. Die Feldprobe gilt auch dann als bestanden, falls es vom Kunden länger als einen Tag (= 10 Stunden) eingesetzt wurde. 

 

d) Falls der Probeeinsatz des Geräts nicht zur Zufriedenheit des Käufers verläuft, hat dieser der Firma Thomas Gruber KG Gelegenheit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist einen erneuten Probeeinsatz in Gegenwart eines Werksmonteurs oder eines sonstigen Beauftragten durchzuführen. 

 

e) Rückgabe: 

Im Falle eines zweiten Probeeinsatzes gemäß Punkt d), der in Gegenwart des Beauftragten der Firma Thomas Gruber KG durchzuführen ist, ist der Käufer zur Rückgabe des Geräts berechtigt, wenn das Gerät in seiner Arbeitsweise den Kunden nicht befriedigt hat. Das Gerät ist in diesem Fall sofort in einem gereinigten Zustand - für die Firma Thomas Gruber KG frachtfrei und auf Gefahr des Käufers - an den Hauptsitz der Firma Thomas Gruber KG oder an die von der Firma Thomas Gruber KG angegebene Anschrift zurückzuliefern. In diesem Falle haben sowohl die Firma Thomas Gruber KG als auch der Käufer das Recht, vom geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten. 

 

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand: 

Erfüllungsort für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist für beide Seiten Ampfing bzw. der Sitz der Filiale der Firma Thomas Gruber KG in der das Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, sowohl bei Inlands- als auch Auslandsgeschäften, ist je nach Höhe des Streitwerts das Amtsgericht Mühldorf bzw. das Landgericht Traunstein. 

 

19. Anwendbares Recht: 

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmun-gen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 

 

20. Ladungssicherung: 

Die Firma Thomas Gruber KG ist bei Abholung der gekauften Ware in einer ihrer Niederlassungen dem Käufer bei der Beladung behilflich, sofern dieser oder der von ihm beauftragte Fahrer bzw. Abholer nicht selbst über technisch geeignete Mittel verfügen. Die Firma Thomas Gruber weist darauf hin, dass sie dem Käufer oder einer von ihm beauftragten Person im Rahmen der Beladung nur Hilfestellung leistet und die Leitung der Ladearbeiten dem Käufer selbst oder dem von ihm mit der Abholung beauftragten Fahrzeugführer obliegt. Die Firma Thomas Gruber KG übernimmt keine Verantwortung für das verkehrssicherte Verstauen der Ladung. Es obliegt dem Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Fahrer bzw. Abholer selbst vor Fahrtantritt die Ladungssicherheit zu überprüfen. 

 

21. Salvatorische Klausel: 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt. 

 

 

 

Stand: Juni 2024